Rechtsanwältin Katrin Doppelstein

Fachanwältin für Verkehrsrecht



Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat Katrin Doppelstein die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwältin für Verkehrsrecht zu tragen.

Rechtsanwältin Doppelstein hat besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen im Verkehrsrecht nachgewiesen, die erheblich  das  Maß  dessen  übersteigen,  was  üblicherweise  durch  die  berufliche Ausbildung zur Rechtsanwältin und die praktische Erfahrung einer gewöhnlichen Rechtsanwältin vermittelt wird.

Sie hat an einem vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang über 120 Zeitstunden teilgenommen, der alle relevanten Bereiche des Verkehrsrechts umfasste und hat drei schriftliche Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten) von jeweils fünf Zeitstunden bestanden.

Darüber hinaus hat Rechtsanwältin Doppelstein dadurch besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen, dass sie innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung weit über 160 Fälle, davon über 60 gerichtliche, aus dem Verkehrsrecht persönlich und weisungsfrei bearbeitet hat. Hierbei handelte es sich um Fälle aus dem Verkehrszivilrecht, dem Versicherungsrecht, dem Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, dem Recht der Fahrerlaubnis und Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Katrin Doppelstein leitet das Referat der Verkehrsunfallschadenregulierung ist der Rechtsanwaltskanzlei Frank W. Engelbracht, die ausschließlich im Verkehrsrecht tätig und mit der Erfahrung aus über 4.500 bearbeiteten, verkehrsrechtlichen Mandaten hochspezialisiert ist. Die Kanzlei ist bundesweit tätig.

Wenn auch Sie ein Problem aus dem Verkehrszivilrecht, dem Versicherungsrecht, dem Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, dem Recht der Fahrerlaubnis haben, dann melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei mir. Das ganze Team und ich freuen sich darauf Sie vertreten zu dürfen.

Ihre Rechtsanwältin Katrin Doppelstein

Fachanwältin für Verkehrsrecht

 

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