Häufige Fragen bei einem Verkehrsunfall

Rechtsanwälte Frank W. Engelbracht - Fachanwälte - Spezialisten im Verkehrsrecht


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Fachanwalt für Versicherungsrecht | Berlin Spandau & Berlin Steglitz Zehlendorf und bundesweit

Wie soll ich mich vor Ort, direkt nach einem Unfall verhalten?

  • Lassen Sie sich Name, Anschrift und Telefonnummer von Augenzeugen geben.
  • Machen Sie Fotos von der Endstellung der Fahrzeuge, bevor Sie die Unfallstelle räumen oder Ihr Fahrzeug wegfahren.
  • Rufen Sie die Polizei zur Unfallaufnahme, wenn der andere den Unfall verursacht hat.
  • Machen Sie gegenüber der Polizei keinesfalls Angaben, die Sie selbst belasten könnten. Im Zweifel machen Sie gar keine Angaben.
  • Bezahlen Sie vor Ort keinesfalls ein Verwarngeld.


Wann soll ich mich bei Ihnen melden?

  • Melden Sie sich am besten unverzüglich bzw. so schnell wie möglich nach dem Unfall bei uns.


Wer kommt für die Rechtsanwaltskosten auf?

  • Wenn Sie unverschuldet einen Verkehrsunfall erlitten haben, dann hat die Kfz-Haftpflichtversicherung des alleinigen Unfallverursachers auch unsere Kosten in voller Höhe zu übernehmen.
  • Wenn der gegnerische Versicherer hingegen ein Mitverschulden von Ihnen annimmt und nur einen Teil Ihres Schadens ausgleicht, dann übernimmt er auch unsere Kosten nur diesem Teil entsprechend. In diesem Fall müssten Sie die Differenz selbst bezahlen oder Sie verfügen über eine Rechtsschutzversicherung.


Soll ich mich selbst mit dem Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers in Verbindung setzen?

  • Nein, melden Sie sich stattdessen bei uns. Wir sagen Ihnen wie Sie weiter vorzugehen haben und werden zusammen mit Ihnen alles Erforderliche in die Wege leiten.
  • Wenn Sie sich direkt bei dem gegnerischen Versicherer melden, wird dieser versuchen Ihnen einen Sachverständigen aus dem eigenen Haus zu schicken oder Sie an eine seiner Vertragswerkstätten zu verweisen. Hierdurch können Ihnen bereits finanzielle Nachteile entstehen.


Wie soll ich mich verhalten, wenn der gegnerische Versicherer mich persönlich anruft?

  • Teilen Sie dem Versicherer mit, dass Sie uns bereits mit der Regulierung Ihres Unfallschadens beauftragt haben. Wir werden uns dann schnellstmöglich bei dem Versicherer melden.


Haben Sie weitere Fragen?
Dann rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!

  • Rufen Sie uns unverbindlich an

 

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