Wir verteidigen Sie gegen den Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr

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Trunkenheit im Verkehr § 316 StGB

Ihnen wird vorgeworfen alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt zu haben?

Der Gesetzeswortlaut hierzu heißt:

 (1) Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Abs. 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht


Wichtig - machen Sie bitte keine Angaben gegenüber der Polizei, bevor Sie nicht mit uns gesprochen haben - Wichtig


Wir vertreten unsere Mandanten in sämtlichen Strafverfahren, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs stehen.


Sie haben eine Beschuldigtenanhörung, eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten? Damit wir Sie verteidigen können, übersenden Sie uns Ihre Unterlagen einfach.digital, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an!

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Wir prüfen Ihre Unterlagen und melden uns bei Ihnen innerhalb von 24 Stunden zurück, in der Regel an nächsten Werktag (gilt nicht für Samstag und Sonntag).

Ihr Rechtsanwalt Frank W. Engelbracht

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